Neues Schornsteinfegerrecht ab 01.01.2013
- Wahlrecht des Hausbesitzers über den Schornsteinfeger
- aber dafür auch die Pflicht des Hausbesitzers sich selbst um die fristgerechte Arbeitsausführung zu kümmern.
- Vollservice für meine Kunden
- wir machen alle Arbeiten wie bisher für Sie - wir berechnen keine zusätzlich Kosten - es bleibt so wie Sie es gewohnt sind - zukünftige Gebührenanpassung analog der Veränderung der Lebenshaltungskosten jeweils zum 01. Januar
1. Bundesimmissionsschutzverordnung ab 22.03.2010 in Kraft
Übersicht messpflichtige Anlagen
Auslegungsfragen zur 1.BImSchV
1. Staffel
2. Staffel
1. Bundesimmissionsschutzverordnung ab 22.03.2010 in Kraft1
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